Arbeitsrecht mit Kompetenz und Leidenschaft

Laborius ist eine der führenden Arbeitsrechtskanzleien in Deutschland und die größte Fachkanzlei für Arbeitsrecht in Niedersachsen.

Unsere top-qualifizierten Anwälte und Anwältinnen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und ein überragendes Know-How. Wir beraten und vertreten Unternehmen aller Branchen und Größen von DAX-Konzernen über große mittelständische Unternehmen bis zu kleineren inhabergeführten Betrieben.

Zu unserem Mandantenstamm zählen auch Landesbehörden, Kommunen und kirchliche Einrichtungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung und Vertretung von Arbeitnehmern, Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen.

Full-Service im Arbeitsrecht

Wir beherrschen Arbeitsrecht in seiner ganzen Breite und Tiefe, von anspruchsvollen Spezialthemen bis zum Day-to-day-business.

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts, wenn es um erstklassige und maßgeschneiderte Lösungen geht. Zu unseren Beratungsfeldern zählen u.a.:

Beendigung von Arbeits- und Dienstvertragsverhältnissen

Die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen gehört zu unseren besonders stark nachgefragten Beratungsfeldern. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Geschäftsführer und Vorstände. Wir betreuen sowohl Einzel- als auch Massenentlassungs­verfahren etwa im Rahmen von Restrukturierungs­maßnahmen. Im Sinne eines professionellen Trennungs­managements begleiten wir unsere Mandanten in allen Phasen des Trennungsprozesses.

Unternehmenskrisen / Restrukturierung

Wir verfügen über eine umfassende Expertise und praktische Erfahrung in der Prävention und der Bewältigung von Unternehmenskrisen. Unserer Beratungsspektrum reicht von vorausschauenden Maßnahmen, um im Falle eines Personalüberhangs möglichst ohne betriebsbedingte Kündigung auszukommen, bis zum harten Turn­around mit Personalanpassungen zur Sicherung des Unternehmensbestandes.

Geschäftsführer und Vorstände

Zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei gehört das Dienstvertragsrecht, wobei wir sowohl Unternehmen als auch Geschäftsführer und Vorstände beraten und gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Das Spektrum unserer Aktivitäten reicht von der Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen über Haftungsfragen bis zur Abberufung und Kündigung von Organvertretern.

Führungskräfte

Wir unterstützen junge und erfahrene Führungskräfte in ihrer Karriereentwicklung. Wir beraten in arbeitsrechtlichen Fragen der Vertragsgestaltung und Trennungsmanagements.

Compliance & interne Untersuchungen

Wir begleiten Arbeitgeber bei der Einführung von Compliance Management Systemen, bei denen verschiedene Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten sind. Weiterhin unterstützen wir unsere Mandanten auch bei internen Untersuchungen und Ermittlungen.

Prozessführung

Die bundesweite Prozessführung vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht gehört zu unseren traditionellen Tätigkeitsfeldern. Gleiches gilt für die Prozessführung für oder gegen Geschäftsführer und Vorstände vor den Land- und Oberlandesgerichten. Wir stehen für eine konsequente Vertretung unserer Man-danten zur maximalen Erreichung des Prozessziels.

Arbeits- und Dienstverträge

Die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen für Angestellte, leitende Mitarbeiter sowie Geschäftsführer und Vorstände ist ein wiederkehrender Prozess, da die zunehmend restriktive Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ständige Anpassungen der Vertragsklauseln erforderlich machen. Wir gestalten diese Verträge nach dem jeweils aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Betriebsräte / Einigungsstellen

Wir begleiten Betriebspartner bei den Verhandlungen und führen zusammen mit unseren Mandanten Einigungsstellen- und arbeitsrechtliche Beschlussverfahren.

Merger & Acquisitions

Transaktionen wie Unternehmens­käufe- und Fusionen sowie auch Umwandlungen und Outsourcing bedürfen einer umfassenden arbeitsrechtlichen Risikobewertung und -steuerung. Wir begleiten komplexe Transaktionen sowohl auf der Veräußerer als auch auf der Erwerberseite.

Tarifrecht

Wir beraten Unternehmen in allen Fragen des Tarifrechts und des Arbeitskampfrechts. Zu unserem Portfolio gehört das Verhandeln insbesondere von Haus-, Ergänzungs- und Sanierungstarifverträgen.

News

Nicht selten sieht sich ein Arbeitgeber vor die Aufgabe gestellt, wie mit einem/einer Arbeit-nehmer*In umgegangen werden kann, der/die krankheitsbedingt immer wieder kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum ununterbrochen ausfällt.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“, das am 24.11.2021 in Kraft getreten ist, ist in § 28b des Infektionsschutzgesetzes unter anderem die betriebliche 3G-Regel neu hinzugekommen (für Beschäftigte und Arbeitgeber): Den Arbeitsplatz darf nur betreten, werden geimpft, genesen oder aktuell getestet ist.

Der Ampelkoalitionsvertrag steht.

In den Programmen der drei beteiligten Parteien (SPD, Grüne, FDP) fanden sich Aussagen zum Thema Homeoffice/Mobiles Arbeiten. Die Parteiprogramme von SPD und Grünen sahen einen Rechtsanspruch/Recht auf mobiles Arbeiten vor (bei der SPD auf 24 Tage pro Jahr begrenzt).

Know-How

Eine Arbeitsunfähigkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen werden. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG das zentrale Instrument zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Immer wieder sind Arbeitszeugnisse, insbesondere nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Gegenstand von Streitigkeiten zwischen den (ehemaligen) Arbeitsvertragsparteien. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob ein Zeugnis formal ordnungsgemäß ausgestellt wurde, sondern vielfach auch um den konkreten Inhalt.

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