Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Associate

Irene Taut

Irene Taut ist angestellte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Laborius - Die Fachanwälte für Arbeitsrecht. Nach ihrem Referendariat bei Laborius, begann sie zunächst ihre Anwaltslaufbahn in einer mittelständischen Kanzlei. Sie ist beratend und forensisch tätig.

Taut überzeugt durch ihren fokussierten Blick auf den Sachverhalt und ihr Engagement. Ihre hervorragende Menschenkenntnis nutzt sie effizient für die außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verhandlungen.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung und prozessrechtlichen Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.

Kontakt

Frau Denise Vogel

Telefon: +49 (0) 511 215 5563-45
E-Mail:

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Irene Taut

Angestellte Rechtsanwältin

Sprachen

Englisch, Russisch

Eckdaten

Geboren: 1985

Studium in Hannover

Referendariat in Niedersachsen

Rechtsanwältin seit 2015

Vertretungsberechtigt bei allen deutschen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Laborius-Artikel

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Urteilsanmerkungen
  • OVG Bremen, Beschluss vom 22.02.2023
    - OVG 6 LP 128/22 -
    BAG: Angleichungszulage nach der Entgeltordnung Lehrkräfte - fristgebundenes Antragserfordernis
    ArbRAktuell 2023, 217
  • BAG, Urteil vom 27.01.2022
    - 6 AZR 216/21 -
    BAG: Angleichungszulage nach der Entgeltordnung Lehrkräfte - fristgebundenes Antragserfordernis
    ArbRAktuell 2022, 313
  • LAG Köln, Urteil vom 02.12.2019
    - 2 SaGa 20/19 -
    Kein Unterlassungsanspruch aus unwirksamer "Catch-All-Klausel"
    ArbR 2020, 395
  • KG Berlin, Beschluss vom 26.06.2018
    - 6 W 36/18 -
    Branchenweite Pensionskasse als Sozialeinrichtung iSd Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten
    ArbR 2018, 408
  • BAG, Urteil vom 25.01.2018
    - 6 AZR 791/16 -
    Inländerdiskriminierung bei der Stufenzuordnung
    ArbR 2018, 203
  • BAG, Urteil vom 25.04.2017
    - 1 AZR 427/15 -
    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen
    ArbR 2017, 465
  • 06.05.2020
    DeutscheAnwaltAkademie
    Online-Seminar
    Aufhebungsverträge und Abfindungsvereinbarungen - Optimierung und Fehlervermeidung (Block 1)
  • 13.05.2020
    DeutscheAnwaltAkademie
    Online-Seminar
    Aufhebungsverträge und Abfindungsvereinbarungen - Optimierung und Fehlervermeidung (Block 2)
  • 14.05.2019
    Arbeitsrechtsfrühstück DEKRA Arbeit GmbH
    "Zeugnis"
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