Kluge Köpfe
für Ihren Erfolg

  • Rechtsanwältin
  • Associate
Silvia Koch

Silvia Koch ist angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Laborius. Hier absolvierte sie bereits einen Teil ihres Referendariates und begann auch ihre Anwaltslaufbahn. Sie ist beratend und forensisch tätig.

Silvia Koch überzeugt durch ihre offene, verhandlungsstarke und positive Art, die sie effizient für die außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verhandlungen nutzt. Dabei behält sie den Fokus auf dem Sachverhalt und berät stets zielorientiert, um die bestmöglichen Ergebnisse herauszuarbeiten.

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung und prozessrechtlichen Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.

Sekretariat Frau Christiane Kloß

T +49 (0)511 215 55 63-34
E ck@laborius.eu

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Vita

Silvia Koch

Angestellte Rechtsanwältin

Sprachen

Englisch

Eckdaten

Geboren: 1994
Studium in Hannover

Referendariat in Niedersachsen
Rechtsanwältin seit 2022

Vertretungsberechtigt bei allen deutschen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Veröffentlichungen
Monographien
  • Arbeitsrechtliches Formular- und Verfahrenshandbuch
    Schaub
    15. Auflage 2023
    Verlag C. H. Beck

Aufsätze
  • Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dessen Erschütterung: Die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung
    Mika/Koch
    ARP 2025, 79
  • Folgen der Meldung von Vertragsverletzungen im Hinweisgebersystem – Darlegungs- und Beweislast bei arbeitsgerichtlichen Verfahren
    Schrader/Koch
    NZA 2025, 209
  • Freistellungsanspruch sowie Beschäftigungsverbot in der Stillzeit
    Schrader/Koch
    ARP 2024, 206
  • Die Rückforderung begünstigender Leistungen von Mitgliedern des Betriebsrats
    Schrader/Klagges/Teubert/Felsmann/Koch
    RdA 2023, 225
Urteilsanmerkungen
  • LAG Köln, Beschluss vom 20.01.2023
    - 9 TaBV 36/22 -
    Ein OpEx-Manager kann ein leitender Angestellter i. S. d. § 5 III BetrVG sein
    ArbR 2023, 274