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Lukas Beismann

Lukas Beismann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er begann seine berufliche Laufbahn in einer international tätigen Großkanzlei im Bereich des Arbeitsrechts, bevor er im Jahr 2024 in die Kanzlei Laborius - Die Fachanwälte für Arbeitsrecht eintrat.

Lukas Beismann zeichnet sich durch seine Fähigkeit aus, komplexe arbeitsrechtliche Sachverhalte schnell zu durchdringen und in praktikable, strategische Lösungen umzusetzen.

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören neben allen Facetten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auch die Beratung bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte und beim grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung und Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen.

Sekretariat Frau Denise Vogel

T +49 (0)511 215 55 63-45
E dv@laborius.eu

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Vita

Lukas Beismann

Angestellter Rechtsanwalt

Sprachen

Englisch, Französisch

Eckdaten

Geboren: 1993
Studium in Jena und Dijon

Referendariat in Thüringen
Rechtsanwalt seit 2020
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2024

vertretungsberechtigt bei allen deutschen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht und bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Veröffentlichungen
Aufsätze
  • Das reformierte Recht der Fachkräfteeinwanderung
    Beismann
    ArbRAktuell 2023, 613
  • Rechtliche Hürden der ausländischen Fachkräftegewinnung
    Beismann
    NJW-Spezial 2023, 370
  • Minusstunden: Wer trägt das Betriebsrisiko?
    Beismann
    NJW-Spezial 2022, 114
  • (Corona-)Homeoffice und betriebliche Übung
    von Steinau-Steinrück/Beismann
    NJW-Spezial 2020, 626
Urteilsanmerkungen
  • LAG Köln, Urteil vom 12.09.2024
    - 6 SLa 76/24 -
    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers während der Probezeit – Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens
    ArbR 2024, 525
  • LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2024
    - 6 Sa 1198/23 –
    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Betriebsrente
    ArbR 2024, 531
  • LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.01.2024
    - 8 Sa 71/23 -
    Böswillig unterlassener anderweitiger Verdienst – Darlegungslast des Arbeitgebers
    ArbR 2024, 333