Geschäftsführer und Vorstände

Zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei gehört das Dienstvertragsrecht, wobei wir sowohl Unternehmen als auch Geschäftsführer und Vorstände beraten und gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Das Spektrum unserer Aktivitäten reicht von der Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen über Haftungsfragen bis zur Abberufung und Kündigung von Organvertretern. Mit Kompetenz, Erfahrung und Fingerspitzengefühl gelingt es uns häufig gerade in Trennungsfällen tragfähige einvernehmliche Lösungen zu entwickeln und umzu-setzen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst u.a.:

  • Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen mit bzw. für Geschäftsführer(-n) und Vorstände(-n)
  • Entwicklung und Implementierung von variablen Vergütungssystemen und Versorgungspaketen
  • Beratung und Vertretung in Trennungsfällen einschließlich Abberufung und Kündigung
  • Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen und den Landes- und Oberlandesgerichten
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Rahmen der Geschäftsführer- und Vorstandshaftung
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